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   BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76   

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BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76 (https://dejure.org/1981,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1981 - 1 C 99.76 (https://dejure.org/1981,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1981 - 1 C 99.76 (https://dejure.org/1981,2888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis - Prognoseentscheidung als Voraussetzung für die Beurteilung eines Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes als Versagungsgrund - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76
    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen(Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - mit Nachweisen, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20 = DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520 - InfAuslR 1981, 55) war der Beklagte durch die Negativschranke nicht gehindert, dem Kläger eine neue Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

    Diese Entscheidung verlangt eine angemessene Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt(Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - a.a.O.).

    Diese Zwecke dürfen aber nicht so verselbständigt werden, daß andere Umstände des Falles von vornherein als bedeutungslos zurücktreten(Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76
    Zudem hätte der Beklagte angesichts der dargelegten Besonderheiten des Falles sorgfältig prüfen müssen, ob der Verstoß des Klägers überhaupt einen hinreichend geeigneten Anlaß für ein generalpräventives Vorgehen bildet (BVerwGE 59, 104 [109];Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 [S. 58]).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76
    Zudem hätte der Beklagte angesichts der dargelegten Besonderheiten des Falles sorgfältig prüfen müssen, ob der Verstoß des Klägers überhaupt einen hinreichend geeigneten Anlaß für ein generalpräventives Vorgehen bildet (BVerwGE 59, 104 [109];Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 [S. 58]).
  • BVerwG, 25.04.1968 - I C 23.67

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76
    Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof zutreffend dargelegt, daß der Kläger sich auf einen Aufhebungsantrag beschränken durfte (vgl.Urteil vom 25. April 1968 - BVerwG 1 C 23.67 - Buchholz 402.24 § 20 AuslG Nr. 1 [S. 2]).
  • BVerwG, 12.08.1975 - 1 B 3.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76
    Aus dem vom Beklagten angeführten Beschluß des Senatsvom 12. August 1975 - BVerwG 1 B 3.75 - ergibt sich nichts Abweichendes.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; Urteil vom 10.12.2015, a. a. O., Rn. 32; Urteil vom 24.2.1999 - BVerwG 1 D 31.98 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54; Urteil vom 14. Januar 2020 - 3 LD 9/18 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54; Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 101; Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54; Urteil vom 10.12.2019, a. a. O., Rn. 101; Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Bei der Ermessensausübung, die von den Verwaltungsgerichten nur auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (§ 114 VwGO), hat die Behörde das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts des Ausländers gegen dessen Interesse, seinen Aufenthalt fortsetzen zu dürfen, angemessen abzuwägen (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 23).

    Die für die Aufenthaltsbeendigung angeführten allgemeinen ertwicklungshilfe- und einwanderungspolitischen Erwägungen dürfen aber nicht so verselbständigt werden, daß, die besonderen Umstände des Falls von vornherein als bedeutungslos unberücksichtigt bleiben (Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 - a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2023 - 14 LB 3/23

    Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus und, dass sich eine Wiederholung in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten ausschließen lässt (vgl. Urt. des Senats vom 30. April 2021 - 14 LB 2/20 - juris Rn. 139; BVerwG, Urt. v. 1. März 1977 - 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Urt. v. 22. Juni 2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt ausgesprochenen Grundsätzen (BVerwGE 61, 105 [107 f.]; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 -) ist es nicht ausgeschlossen, dem Kläger eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2021 - 14 MB 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen unerlaubtem schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Verhalten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1977 - BVerwG 1 C 99.76 -, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 3 ZD 10/17, juris Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

    Ob die Ausländerbehörde mit dieser auflösenden Bedingung von ihrer Befugnis, die Aufenthaltsgenehmigung mit Bedingungen (§ 14 Abs. 1 AuslG), auch solchen auflösender Art (vgl. § 44 Abs. 1 AuslG), zu versehen, rechtmäßig Gebrauch gemacht hat oder nicht, kann wegen der Bestandskraft der (bedingten) Aufenthaltserlaubnis dahinstehen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.7.1981 - I C 99.76 -, Buchholz 402.24, § 2 AuslG Nr. 23; zur auflösenden Bedingung Fraenkel: Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 57).

    Ein strafbares Verhalten ist grundsätzlich kein geringfügiger Rechtsverstoß (vgl. Fraenkel, a.a.O., S. 252); dies gilt insbesondere, wenn gegen eine strafbewehrte Vorschrift verstoßen wird, die die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen sichern soll (vgl. zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 AuslG 1965 BVerwG, Urt. v. 16.7.1981, a.a.O.; Urt. v. 15.7.1980 - 1 C 45.77 -, BVerwGE 60, 284).

  • VGH Hessen, 11.01.1990 - 12 TH 2428/89

    Aufenthaltserlaubnis: Verlängerung, Negativschranke

  • VGH Hessen, 23.03.1990 - 10 UE 3532/88

    Aufenthaltserlaubnis für einen nach Abschluß der medizinischen Ausbildung zur

  • VG Ansbach, 06.03.2008 - AN 11 S 07.03346

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.01857

    Im Einzelfall fehlendes besonderes Feststellungsinteresse bei

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 11 K 07.03347

    Vorläufiger Rechtsschutz bei auflösend bedingter Herstellerregistrierung nach dem

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